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   OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11   

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https://dejure.org/2012,22294
OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11 (https://dejure.org/2012,22294)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 3 U 89/11 (https://dejure.org/2012,22294)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 3 U 89/11 (https://dejure.org/2012,22294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 1 HeilMWerbG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Heilmittelwerbung: Unterlassungsanspruch unter Berücksichtigung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • omsels.info PDF

    Mehr als eine Grastablette

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 1
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grenze der zulässigen Verallgemeinerung in Unterlassungsantrag wegen Bewerbung von Arzneimittel ist die (Erst-)Begehungsgefahr

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zum Bestehen eines Unterlassungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Verbotsantrages hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (BGH GRUR 2010, 749 Tz. 21- Erinnerungswerbung im Internet):.

    Zu dem Begriff der Werbung hat der Bundesgerichtshof -in Bezug auf § 4 HWG (fehlende Pflichtangaben)- in der oben genannten Entscheidung (BGH GRUR 2010, 749 Tz. 22 - Erinnerungswerbung im Internet) weiter ausgeführt:.

    Die dadurch begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).

    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte erstreckt sich -wie auch ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet)- eine auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug nehmende Unterwerfungserklärung im allgemeinen ebenfalls nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte erstreckt sich -wie auch ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet)- eine auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug nehmende Unterwerfungserklärung im allgemeinen ebenfalls nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).

    Hinzu kommt aber, dass nach der angeführten Rechtsprechung des BGH auch kein Anspruch auf eine Verbot besteht, das eine Verallgemeinerung der für die festgestellte Verletzungshandlung charakteristischen Merkmale enthält, wenn der Schuldner eine allein auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug nehmende Unterwerfungserklärung abgibt, die ernstgemeint ist, den Anspruchsgegenstand uneingeschränkt abdeckt und durch ein Vertragsstrafeversprechen angemessen gesichert ist (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).

    Zwar hat der BGH dort zum Ausdruck gebracht, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, die nicht dahin verallgemeinert werden könne, dass Schuldner künftig nur noch zur Unterlassung der ganz konkreten Verletzungsform und nicht mehr zur Unterlassung von Verallgemeinerungen verpflichtet seien (BGH, GRUR 1996, 290, 292 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Bei Angaben in Bezug auf Heilmittel ist es in aller Regel nicht zweifelhaft, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht (BGH, Urt. v. 24.11.1999, I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 441 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 5.2.2009, I ZR 124/07, GRUR 2009, 990 Tz. 12 = WRP 2009, 1098 - Metoprolol).

    Bei in Bezug auf Heilmittel gemachten Angaben ist es in aller Regel nicht zweifelhaft, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht (BGH, GRUR 2000, 438, 441 = NJW 2000, 1792 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

    Partei daher nicht in einer Weise, die die Beurteilung des Antrags als nicht hinreichend bestimmt i.S. des § 253 II Nr. 2 ZPO rechtfertigte (vgl. BGH, GRUR 2000, 438, 441 = NJW 2000, 1792 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Die dadurch begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).

    Die Grenze der zulässigen Verallgemeinerung ist die (Erst-)Begehungsgefahr (BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07

    Metoprolol

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Bei Angaben in Bezug auf Heilmittel ist es in aller Regel nicht zweifelhaft, ob eine Maßnahme als Werbung anzusehen ist oder nicht (BGH, Urt. v. 24.11.1999, I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 441 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Urt. v. 5.2.2009, I ZR 124/07, GRUR 2009, 990 Tz. 12 = WRP 2009, 1098 - Metoprolol).

    Zudem stehen die Überlegungen des BGH zur hinreichenden Bestimmtheit des Begriffs "werben" im Rahmen von Unterlassungsanträgen gemäß § 4 HWG im Einklang mit den nämlichen Ausführungen des BGH zur Verwendung des Begriffs "werben" in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Unterlassungsantrag gemäß § 10 HWG (BGH GRUR 2009, 990 f. Tz. 12 - Metoprolol):.

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Die dadurch begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Die dadurch begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Die dadurch begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Die dadurch begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III; BGH, GRUR 2005, 443, 446 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; BGH, GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; BGH, GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung I; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken; BGH, GRUR 1994, 844 - Rotes Kreuz).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2012 - 3 U 89/11
    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte erstreckt sich -wie auch ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet)- eine auf die konkrete Verletzungshandlung Bezug nehmende Unterwerfungserklärung im allgemeinen ebenfalls nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

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